Tippgeberbedingungen

Tippgeberbedingungen

Tippgeber

Stand: 16.09.2026

1. Geltungsbereich

Diese Tippgeberbedingungen regeln die Voraussetzungen und die Höhe einer Prämie für Immobilienempfehlungen an Alina-Lavinia Dalmann, handelnd unter Schwarzfels Immobilien, Neuer Garten 1, 78604 Rietheim-Weilheim, info@schwarzfels-immobilien.de, +49 151 298 898 99. Diese Fassung ändert bereits abgeschlossene Vereinbarungen nicht rückwirkend.

Mit Absenden einer Empfehlung und Zustimmung zu diesen Tippgeberbedingungen erklärt sich der Tippgeber mit deren Geltung für die jeweilige Empfehlung einverstanden.

2. Tätigkeit des Tippgebers

Der Tippgeber stellt ausschließlich den Kontakt zu einem möglichen Immobilieneigentümer her bzw. weist Schwarzfels Immobilien auf eine mögliche Verkaufsimmobilie hin.

Der Tippgeber übernimmt keine Maklertätigkeiten für Schwarzfels Immobilien. Insbesondere führt er keine Wertermittlungen, Beratungen, Besichtigungen, Vertragsverhandlungen oder sonstigen Vermittlungstätigkeiten im Namen von Schwarzfels Immobilien durch.

Ob ein Maklerauftrag angenommen wird und ob bzw. zu welchen Bedingungen eine Immobilie vermarktet wird, entscheidet ausschließlich Schwarzfels Immobilien.

3. Voraussetzungen einer berücksichtigungsfähigen Empfehlung

Eine Empfehlung kann nur berücksichtigt werden, wenn der empfohlene Eigentümer bzw. die betreffende Immobilie Schwarzfels Immobilien zum Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung noch nicht als Verkaufsinteressent bekannt ist und hinsichtlich der Immobilie noch keine entsprechende Bearbeitung durch Schwarzfels Immobilien erfolgt.

Entscheidend ist der nachweisbare Eingang der Empfehlung bei Schwarzfels Immobilien.

Bei mehreren Empfehlungen desselben Eigentümers bzw. derselben Immobilie ist grundsätzlich die zuerst nachweisbar eingegangene, berücksichtigungsfähige Empfehlung maßgeblich.

4. Zustimmung des Eigentümers und personenbezogene Daten

Am besten nimmt der Eigentümer selbst Kontakt zu uns auf und nennt Sie als Tippgeber. Möchten Sie uns Daten eines Eigentümers übermitteln, darf dies nur mit dessen Einverständnis geschehen. Bitte teilen Sie uns dabei mit, von wem die Daten stammen und welche Kontaktaufnahme der Eigentümer tatsächlich gewünscht hat.

Eine Erklärung des Tippgebers ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderliche vorherige Werbeeinwilligung des Eigentümers für Telefon oder E-Mail. Wir prüfen die Voraussetzungen einer Kontaktaufnahme gesondert. Erhalten wir personenbezogene Daten nicht vom Eigentümer selbst, informieren wir ihn nach Maßgabe des Art. 14 DSGVO insbesondere über die konkrete Datenquelle, die verarbeiteten Daten und deren Verwendung.

5. Voraussetzungen für den Prämienanspruch

Ein Anspruch auf eine Tippgeberprämie entsteht nur, wenn

1. die Empfehlung die Voraussetzungen dieser Tippgeberbedingungen erfüllt,

2. aufgrund der Empfehlung ein Maklerauftrag zwischen Schwarzfels Immobilien und dem Eigentümer zustande kommt,

3. die empfohlene Immobilie anschließend durch Schwarzfels Immobilien erfolgreich vermittelt wird und ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt und

4. die aus diesem Verkauf geschuldete Maklerprovision vollständig bei Schwarzfels Immobilien eingegangen ist.

Kommt kein Maklerauftrag zustande, erfolgt kein erfolgreicher Verkauf durch Schwarzfels Immobilien oder geht die geschuldete Maklerprovision nicht ein, besteht kein Anspruch auf eine Tippgeberprämie.

6. Höhe der Tippgeberprämie

Die Höhe der Tippgeberprämie richtet sich nach dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Verkaufspreis der empfohlenen Immobilie.

Es gilt folgende Staffelung:

bei einem Verkaufspreis bis einschließlich 300.000 €: 10 %

bei einem Verkaufspreis mehr als 300.000 € bis einschließlich 800.000 €: 15 %

bei einem Verkaufspreis von mehr als 800.000 €: 20 %

Die jeweilige Prozentzahl bezieht sich nicht auf den Verkaufspreis der Immobilie, sondern auf die aus dem betreffenden Verkauf von Schwarzfels Immobilien tatsächlich vereinnahmte Netto-Maklerprovision.

Beispiel: Beträgt die tatsächlich vereinnahmte Netto-Maklerprovision 15.000 € und gilt eine Beteiligung von 10 %, beträgt die Tippgeberprämie 1.500 €.

Die auf der Website dargestellten Rechenbeispiele sind unverbindlich.

7. Fälligkeit und Auszahlung

Die Tippgeberprämie wird fällig, sobald sämtliche Voraussetzungen gemäß Ziffer 5 erfüllt sind.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Tippgeber angegebene Bankkonto.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Fälligkeit eingetreten ist und Schwarzfels Immobilien die für die Auszahlung erforderlichen Angaben des Tippgebers vorliegen.

8. Steuern

Der Tippgeber ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der erhaltenen Tippgeberprämie selbst verantwortlich.

Soweit der Tippgeber Unternehmer ist und auf die Tippgeberleistung gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

9. Kein Anspruch bei eigener Stellung des Eigentümers

Eine Person kann für die Empfehlung einer Immobilie, deren Eigentümer oder Miteigentümer sie selbst ist, keine Tippgeberprämie beanspruchen.

Gleiches gilt, wenn der Tippgeber aufgrund einer anderen Vereinbarung mit Schwarzfels Immobilien bereits einen Vergütungsanspruch für denselben Vorgang besitzt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tippgeberbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.